Nationalparks: Neues Waffengesetz in Kraft

Bundesstaatliche Abweichungen, Waffen in Gebäuden grundsätzlich verboten
24 Feb 2010
Nationalparks: Neues Waffengesetz in Kraft

Seit dem 22.02.2010 ist ein neues Waffengesetz in Kraft, das das Mitführen von Waffen in Nationalparks erlaubt. Personen, die aufgrund von föderalen oder bundesstaatlichen Gesetzen rechtmäßig Waffen besitzen, dürfen diese nun auch in den Nationalparks des entsprechenden Bundesstaates tragen.

Diese neue Regelung, die noch von der Bush-Administration initiiert, vom Kongreß beschlossen und im vergangenen Mai vom Präsidenten unterzeichnet wurde, führte schon im Vorfeld zu kontroversen Diskussionen. Vor dem 22.02.2010 war das Mitführen von Waffen in Nationalparks generell untersagt, außer in Alaska und in Parks, wo Jagen ausdrücklich erlaubt war.

Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesstaaten sind allerdings unterschiedlich. Zudem verbietet das übergeordnete Bundesgesetz das Mitführen von Waffen in "federal facilities" in Nationalparks. Dies sind z. B. die Visitor Centers, Büros und Räumlichkeiten der Parkbediensteten.

Die Webseiten der einzelnen Parks wurden aktualisiert und enthalten nun Verlinkungen zu den bundesstaatlichen Waffengesetzen.

Quelle: http://home.nps.gov/news/release.htm?id=962 22.02.2010

Nächster Artikel Voriger Artikel